In Deutschland bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht Psychotherapie an sich, sondern vier namentlich festgelegte Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Dieser Beitrag erklärt, was die vier Namen bedeuten und wie die Kontingente aussehen. Er empfiehlt keines davon — welches Verfahren zu wem passt, ist eine Frage an eine qualifizierte Fachperson.
- Es sind vier Richtlinienverfahren, aber drei Verfahrensgruppen: Die psychoanalytisch begründeten Verfahren zerfallen in eine tiefenpsychologisch fundierte und eine analytische Variante.
- Die Systemische Therapie ist die jüngste Aufnahme — seit 2020 für Erwachsene, seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche.
- Die Kurzzeittherapie umfasst in allen vier Verfahren bis zu 24 Therapieeinheiten, in zwei Schritten zu je zwölf.
- Die Höchstgrenzen der Langzeittherapie unterscheiden sich deutlich: 80 Einheiten in der Verhaltenstherapie, 100 tiefenpsychologisch, 300 analytisch, 48 systemisch.
- EMDR ist kein eigenes Verfahren, sondern eine Methode, die innerhalb der Richtlinienverfahren bei posttraumatischer Belastungsstörung angewandt werden darf.
- Verfahren wie Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie oder Körperpsychotherapie stehen nicht in der Richtlinie und werden von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt.
Warum die Namen in Deutschland etwas anderes sind als anderswo
Im englischsprachigen Raum sind die Namen der Psychotherapien Schulen und Programme: CBT, DBT, ACT, Schematherapie. In Deutschland sind sie zusätzlich Abrechnungskategorien. Ein Verfahren steht entweder in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses — oder die Kasse zahlt es nicht, wie gut die Studienlage auch sein mag.
Das ist keine Nebensächlichkeit für die Wortbedeutung, sondern der Hauptunterschied. Wer „Verhaltenstherapie“ liest, liest in Deutschland zugleich eine rechtliche Kategorie, unter der eine ganze Familie moderner Programme läuft: Die Elemente von DBT, ACT oder Schematherapie werden in der Regel innerhalb der Verhaltenstherapie erbracht, auch wenn die englischen Namen etwas anderes nahelegen.
Die nützliche Frage lautet deshalb nicht, welches Verfahren das beste ist, sondern: an welchem Hebel es ansetzt — und was die Richtlinie dazu vorsieht.
Die vier Verfahren, je in einem Absatz
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie setzt am Zusammenspiel von Gedanken, Gefühlen und Verhalten an: Muster erkennen, Annahmen an der Wirklichkeit prüfen, Verhalten schrittweise ändern. Sie ist strukturiert, zeitlich begrenzt und arbeitet mit Aufgaben zwischen den Sitzungen. Ihre Wurzeln liegen in der Lernforschung der 1950er-Jahre, die kognitive Erweiterung stammt aus den 1960er- und 1970er-Jahren, vor allem von Aaron Beck. Heutige Programme wie die dialektisch-behaviorale Therapie, die Akzeptanz- und Commitmenttherapie und die Schematherapie gehören zu dieser Familie; die Schematherapie borgt dabei offen bei der Bindungstheorie.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie arbeitet mit unbewussten Konflikten, die sich in der Gegenwart wiederholen — begrenzt auf einen umschriebenen Fokus. Man sitzt sich gegenüber, die Frequenz liegt meist bei einer Sitzung pro Woche, und die Beziehung zur Therapeutin oder zum Therapeuten ist selbst Gegenstand der Arbeit. Sie ist die praktisch häufigste Variante der psychoanalytisch begründeten Verfahren.
Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie ist dieselbe Tradition in größerer Tiefe und Dauer: höhere Frequenz, oft mehrere Sitzungen pro Woche, klassischerweise im Liegen, ohne engen Fokus. Ziel ist nicht die Bearbeitung eines einzelnen Konflikts, sondern eine Veränderung der zugrunde liegenden Struktur. Entsprechend hoch sind die Stundenkontingente.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie verortet das Problem nicht in einer Person, sondern im Muster der Beziehungen um sie herum. Deshalb sitzen häufiger mehrere Menschen im Raum — Partnerinnen, Eltern, Familien — und deshalb wird zirkulär gefragt: Wer bemerkt was zuerst, was folgt darauf, wer reagiert auf wen. Sie stammt aus der Familientherapie der 1950er- und 1960er-Jahre und ist das jüngste der vier Richtlinienverfahren.
Was die Kasse bezahlt
Die Kontingente stehen in der Psychotherapie-Richtlinie und werden schrittweise bewilligt. Die folgenden Zahlen gelten für die Einzeltherapie bei Erwachsenen; eine Therapieeinheit sind 50 Minuten.
| Verfahren | Kurzzeittherapie | Langzeittherapie, erster Schritt | Höchstgrenze |
|---|---|---|---|
| Verhaltenstherapie | bis zu 24, in zwei Schritten zu 12 | bis zu 60 | bis zu 80 |
| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | bis zu 24, in zwei Schritten zu 12 | bis zu 60 | bis zu 100 |
| Analytische Psychotherapie | bis zu 24, in zwei Schritten zu 12 | bis zu 160 | bis zu 300 |
| Systemische Therapie | bis zu 24, in zwei Schritten zu 12 | bis zu 36 | bis zu 48 |
Vor der Therapie stehen drei weitere Bausteine, die keine Behandlung im engeren Sinn sind: die psychotherapeutische Sprechstunde von bis zu sechs Einheiten à 25 Minuten, die für alles Weitere verpflichtend ist; die Akutbehandlung von bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten, die auf eine anschließende Therapie angerechnet wird; und die probatorischen Sitzungen, zwei bis vier, in denen beide Seiten prüfen, ob es passt.
Die Zahlen sind Obergrenzen und keine Ansprüche. Was bewilligt wird, hängt am Antrag, an der Indikation und bei den größeren Schritten am Gutachterverfahren.
EMDR und andere Methoden im Verfahren
Eine Methode ist nicht dasselbe wie ein Verfahren, und diese Unterscheidung erklärt viele Missverständnisse. Ein Verfahren ist ein umfassendes Behandlungskonzept mit eigener Theorie; eine Methode ist ein Vorgehen, das innerhalb eines solchen Konzepts eingesetzt wird.
EMDR ist der bekannteste Fall. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat es 2014 als Methode in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen, für Erwachsene mit posttraumatischen Belastungsstörungen, anwendbar im Rahmen eines Richtlinienverfahrens — nicht als eigenständiges Verfahren, für das man sich anstelle einer Verhaltenstherapie entscheiden könnte.
Ähnlich verhält es sich mit vielem, was in Praxisprofilen auftaucht: Achtsamkeitsübungen, Expositionsverfahren, Schemaarbeit, hypnotherapeutische Elemente. Das sind Bausteine, keine Abrechnungskategorien.
Was nicht dazugehört
Nicht alles, was Psychotherapie heißt, wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers ist kein Richtlinienverfahren; Gestalttherapie, Psychodrama, Körperpsychotherapie und viele weitere Ansätze ebenso wenig. Sie dürfen praktiziert werden — bezahlt werden sie privat.
Davon zu trennen sind die Bezeichnungen, die überhaupt nicht geschützt sind: Coach, Berater, psychologischer Berater, Therapeut ohne Zusatz. Wer welchen Titel führen darf und was Approbation bedeutet, ist eine eigene Frage — und die Antwort darauf sagt mehr darüber, bei wem du sitzt, als der Name des Verfahrens.
Ein Sonderweg ist die Kostenerstattung: Wenn nachweislich kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit zu finden ist, kann die Kasse die Behandlung bei einer approbierten Person ohne Kassenzulassung übernehmen. Das betrifft die Zulassung der Praxis, nicht die Liste der Verfahren — erstattet wird auch dann nur ein Richtlinienverfahren.
Was dieser Beitrag nicht ist
Er ist keine Empfehlung. Hier steht nirgends, welches Verfahren zu welchem Anliegen passt — das hängt vom Anliegen ab, von der Person, von der Studienlage für genau diese Kombination und davon, was vor Ort erreichbar ist. Und es zu entscheiden ist fachliche Arbeit.
Zwei Dinge lassen sich trotzdem klar sagen. Ein Verfahrensname ist keine Qualifikation: Wer behandeln darf, regelt das Gesetz. Und die Namen beschreiben Methoden, keine Schweregrade — niemand ist für das eine zu leicht und für das andere zu schwer belastet, nur weil ein Etikett das nahelegt.
Was du selbst klären kannst, ist das Vokabular. Dazu gehört auch, was Burnout ist und was nicht, denn kaum ein Wort steht öfter am Anfang der Suche nach einem Therapieplatz. Vier Verfahrensnamen, drei Verfahrensgruppen und ein Dutzend Methoden sind genau die Art Begriffsbündel, das sich mit einer Methode leichter behalten lässt als durch Wiederlesen.
Häufige Fragen
Welche Psychotherapieverfahren bezahlt die Krankenkasse?
Vier: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Sie stehen in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Andere Ansätze dürfen praktiziert werden, sind aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit wann ist die Systemische Therapie eine Kassenleistung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die Aufnahme für Erwachsene am 22. November 2019; abgerechnet werden konnte sie ab Mitte 2020. Für Kinder und Jugendliche folgte der Beschluss im Januar 2024. Wer liest, sie gelte nur für Erwachsene, liest etwas Veraltetes.
Wie viele Stunden Psychotherapie zahlt die Kasse?
Für Erwachsene in der Einzeltherapie: bis zu 24 Einheiten Kurzzeittherapie in allen Verfahren, danach als Langzeittherapie bis zu 80 Einheiten in der Verhaltenstherapie, 100 tiefenpsychologisch, 300 analytisch und 48 systemisch. Es sind Obergrenzen, keine Ansprüche.
Was ist der Unterschied zwischen tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie?
Dieselbe Tradition in zwei Intensitäten. Die tiefenpsychologisch fundierte Variante arbeitet an einem umschriebenen Fokus, meist einmal wöchentlich im Sitzen. Die analytische arbeitet mit höherer Frequenz, ohne engen Fokus und mit dem Ziel struktureller Veränderung — entsprechend höher liegen die Kontingente.
Ist EMDR ein eigenes Psychotherapieverfahren?
Nein. EMDR ist seit 2014 als Methode in der Psychotherapie-Richtlinie geführt, für Erwachsene mit posttraumatischen Belastungsstörungen und anwendbar innerhalb eines Richtlinienverfahrens. Man entscheidet sich also nicht für EMDR statt für eine Verhaltenstherapie, sondern bekommt es innerhalb einer solchen.
Zahlt die Kasse Gesprächspsychotherapie?
Nein. Die Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers ist kein Richtlinienverfahren und damit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann privat in Anspruch genommen werden, ebenso Gestalttherapie, Psychodrama oder Körperpsychotherapie.
Quellen
- 1.Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie).
- 2.Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie für Erwachsene: Kontingente und Bewilligungsschritte.
- 3.Gemeinsamer Bundesausschuss (22. November 2019). Beschluss: Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren.
- 4.Gemeinsamer Bundesausschuss (18. Januar 2024). Beschluss: Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen.
- 5.Gemeinsamer Bundesausschuss (2014). Beschluss: EMDR bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen.
- 6.Beck, A. T., Rush, A. J., Shaw, B. F., & Emery, G. (1979). Cognitive Therapy of Depression. Guilford Press.
- 7.Shedler, J. (2010). The efficacy of psychodynamic psychotherapy. American Psychologist, 65(2), 98–109.
- 8.Rogers, C. R. (1957). The necessary and sufficient conditions of therapeutic personality change. Journal of Consulting Psychology, 21(2), 95–103.
- 9.Minuchin, S. (1974). Families and Family Therapy. Harvard University Press.