Eine Psychiaterin ist Ärztin und darf Medikamente verschreiben. Ein Psychologe hat Psychologie studiert — ein naturwissenschaftlich geprägtes Fach, kein Medizinstudium — und darf ohne Approbation nicht behandeln. Psychotherapeutin ist in Deutschland eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine Approbation voraussetzt. Die drei sind keine Rangstufen desselben Berufs.
- „Psychotherapeut“ ist strafrechtlich geschützt: Wer den Titel unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar.
- „Psychologe“ ist dagegen kein geschützter Titel im selben Sinn — es gibt kein Berufsgesetz für Psychologinnen und Psychologen.
- Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zu behandeln. Ohne sie darf ein Psychologiestudium nicht in Behandlung münden.
- Seit dem 1. September 2020 führt ein eigenes fünfjähriges Studium direkt zur Approbation; der alte Weg über ein Psychologiestudium plus Ausbildung läuft bis 2032 aus.
- Medikamente verschreiben dürfen in Deutschland nur Ärztinnen und Ärzte — für Psychotherapeutinnen und Psychologen gibt es keine Ausnahme.
- Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt vier Richtlinienverfahren; Systemische Therapie gehört seit 2020 für Erwachsene und seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche dazu.
Die drei Titel in je einem Satz
Zwei dieser Wörter beschreiben eine Ausbildung, eines beschreibt eine Tätigkeit. Daher kommt fast die gesamte Verwirrung — eine Person kann zwei der Titel gleichzeitig zu Recht führen.
Psychiater
Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärzte. Nach dem Medizinstudium folgt die Facharztweiterbildung; der Titel heißt heute Facharzt beziehungsweise Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie untersuchen körperlich, ordnen Diagnostik an, stellen Diagnosen und verschreiben Medikamente. Viele sind zusätzlich psychotherapeutisch weitergebildet — hier beginnt die Überschneidung.
Psychologe
Psychologinnen und Psychologen haben Psychologie studiert: ein empirisches Fach über Wahrnehmung, Gedächtnis, Entwicklung, Persönlichkeit, Diagnostik und Methodenlehre, das zum größten Teil nicht klinisch ist. Das Studium allein ist keine Erlaubnis zu behandeln. Viele arbeiten in Forschung, Personalauswahl, Verkehrspsychologie oder Marktforschung und haben mit Krankenbehandlung nie zu tun.
Psychotherapeut
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln psychische Störungen mit anerkannten Verfahren. Der Titel sagt nichts über das erste Studium aus — der Weg führt über die Psychologie, über die Medizin oder seit 2020 über ein eigenes Studium. Was zählt, ist die Approbation.
Wer was darf, in einer Übersicht
| Beruf | Ausbildung | Darf Medikamente verschreiben? | Wird von der GKV bezahlt? |
|---|---|---|---|
| Psychiater/in | Medizinstudium, dann mindestens 60 Monate Facharztweiterbildung | Ja | Ja, als vertragsärztliche Leistung |
| Psychologe/Psychologin | Bachelor und Master in Psychologie | Nein | Nein — ohne Approbation keine Krankenbehandlung |
| Psychotherapeut/in | Approbation: seit 2020 fünfjähriges Studium, davor Studium plus Ausbildung | Nein | Ja, mit Kassenzulassung und in einem Richtlinienverfahren |
Diagnosen stellen dürfen Ärztinnen und Ärzte sowie approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen ihrer Befugnis. Wer nur ein Psychologiestudium hat, führt psychologische Diagnostik durch, aber keine Krankenbehandlung.
Was Approbation bedeutet
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, den Beruf auszuüben — bei Ärztinnen wie bei Psychotherapeuten. Das Psychotherapeutengesetz knüpft die Berufsbezeichnung direkt daran: Wer Psychotherapie unter der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, braucht die Approbation.
Der Titelschutz ist kein Formalismus. § 132a des Strafgesetzbuchs stellt das unbefugte Führen der Bezeichnungen „Psychotherapeut“, „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ unter Strafe — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Was die Reform von 2020 geändert hat
Am 1. September 2020 trat ein neues Psychotherapeutengesetz in Kraft, und der Weg in den Beruf wurde ein anderer. Vorher: Psychologiestudium, danach eine eigene, meist selbst zu zahlende Ausbildung von drei Jahren in Vollzeit oder fünf in Teilzeit, am Ende die Approbation und der Titel Psychologische Psychotherapeutin.
Seither gibt es einen Direktweg: ein eigenständiges fünfjähriges Studium der Psychotherapie, Bachelor plus darauf aufbauender Master, das unmittelbar zur Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut führt. Die anschließende Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin findet danach in einem Anstellungsverhältnis statt.
Der alte Weg ist nicht verschwunden. Wer sich bereits darin befindet, kann ihn noch bis zum 1. September 2032 abschließen, in Härtefällen bis 2035. Für einige Jahre sind daher beide Titelvarianten im Umlauf, und beide sind gültig; wer die alten Bezeichnungen bereits führt, behält sie.
Ist „Psychologe“ ein geschützter Titel?
Nicht in demselben Sinn wie „Psychotherapeut“, und das überrascht viele. Die Bezeichnung steht nicht in der Aufzählung des § 132a StGB, und ein Berufsgesetz für Psychologinnen und Psychologen gibt es nicht. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen formuliert es so: geschützt ja, aber nicht durch ein berufsspezifisches Gesetz.
Der Schutz kommt aus zwei anderen Richtungen. Erstens aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Über die eigene Befähigung darf man nicht in die Irre führen. Zweitens aus dem Schutz akademischer Grade — der Abschluss selbst ist geschützt, nicht das Berufswort. Praktisch heißt das: Wer sich Psychologe nennt, ohne Psychologie im Hauptfach studiert zu haben, handelt angreifbar, aber die Rechtsgrundlage ist eine andere und schwächere als beim Psychotherapeuten.
Die vier Richtlinienverfahren, und wer sie abrechnen darf
Anders als in den meisten Ländern bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nicht Psychotherapie an sich, sondern eine festgelegte Auswahl von Verfahren. Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt drei Verfahrensgruppen — psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie —, wobei die erste Gruppe in tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie zerfällt. Daher die geläufige Zahl vier.
Die Systemische Therapie ist die jüngste Aufnahme. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss sie am 22. November 2019 für Erwachsene; der Beschluss trat im Januar 2020 in Kraft und war ab Juli 2020 abrechenbar. Für Kinder und Jugendliche kam sie später: Beschluss vom 18. Januar 2024, in der Versorgung seit Juli 2024. Wer noch liest, Systemische Therapie sei nur für Erwachsene zugelassen, liest etwas Veraltetes.
Abrechnen kann diese Leistungen, wer approbiert ist und eine Kassenzulassung hat — oder wer in einer Praxis mit Zulassung angestellt ist. Approbation allein genügt für die Abrechnung mit der GKV nicht.
Coach, Berater, Heilpraktiker für Psychotherapie
Neben den geschützten Bezeichnungen stehen Wörter, die jede und jeder verwenden darf. „Coach“, „Life Coach“, „Berater“, „Therapeut“ und „psychologischer Berater“ sind in Deutschland nicht geschützt. Manche Menschen, die sie führen, sind sehr gut ausgebildet. Das Wort selbst sagt darüber nichts aus.
Ein Sonderfall ist die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis, umgangssprachlich „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Grundlage ist das Heilpraktikergesetz von 1939. Verlangt wird eine Überprüfung der Kenntnisse durch das Gesundheitsamt — keine geregelte Ausbildung. Schulen, die darauf vorbereiten, sind privat und werden inhaltlich nicht überwacht.
Daraus folgt zweierlei. Behandeln ist erlaubt, „Psychotherapeut“ nennen darf sich diese Person nicht. Und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht: § 28 Absatz 3 SGB V zählt auf, wer psychotherapeutische Behandlung als Kassenleistung erbringen darf, und die Heilpraktikererlaubnis steht nicht darauf. Private Versicherungen erstatten je nach Tarif durchaus.
Dieser Beitrag erklärt Begriffe und empfiehlt niemanden — eine Grenze, die dieser Herausgeber ernst nimmt und auf der Über-uns-Seite offen benennt. Zwei verwandte Texte: was der Begriff Burnout einordnet und was nicht, und warum sich gerade Berufsbezeichnungen zwischen Deutsch und Englisch schlecht übersetzen lassen — drei Titel sind genau die Art Begriffsgruppe, die man im Block lernt und nicht einzeln. Was diese Fachleute dann anwenden, steht in einem dritten Glossar: den Verfahren und dem, woran jedes ansetzt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Psychologe und Psychotherapeut?
Psychologe bezeichnet ein abgeschlossenes Psychologiestudium, Psychotherapeut eine Approbation zur Krankenbehandlung. Wer Psychologie studiert hat, darf ohne Approbation nicht behandeln. Umgekehrt kann jemand approbierter Psychotherapeut sein, ohne Psychologie studiert zu haben — über Medizin oder über das neue Psychotherapiestudium.
Zum Psychiater oder zum Psychotherapeuten?
Diese Frage gehört in ein Gespräch mit einer Fachperson und lässt sich nicht aus Definitionen beantworten. Was die Unterscheidung sagt: Medikamente und körperliche Abklärung auf der einen Seite, Gesprächsbehandlung auf der anderen, mit erheblicher Überschneidung. Erste Anlaufstelle ist häufig die Hausarztpraxis.
Darf ein Psychologe Medikamente verschreiben?
In Deutschland nicht. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden; für Psychologinnen und Psychotherapeuten gibt es keine Ausnahme. In neun US-Bundesstaaten und -Territorien existiert nach zusätzlicher Ausbildung ein Verschreibungsrecht für Psychologen — ein Sonderweg ohne deutsches Gegenstück.
Was bedeutet „Psychologischer Psychotherapeut“?
Das ist die Berufsbezeichnung aus dem alten Recht: erst ein Psychologiestudium, dann die dreijährige Ausbildung, dann die Approbation. Seit dem 1. September 2020 lautet die neue Bezeichnung schlicht „Psychotherapeutin“ beziehungsweise „Psychotherapeut“. Wer den alten Titel führt, behält ihn.
Ist „Heilpraktiker für Psychotherapie“ dasselbe wie Psychotherapeut?
Nein. Es handelt sich um eine auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis, die eine Überprüfung beim Gesundheitsamt voraussetzt, aber keine geregelte Ausbildung. Behandeln ist erlaubt, die Bezeichnung „Psychotherapeut“ nicht, und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nicht.
Welche Verfahren zahlt die Krankenkasse?
Die vier Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Letztere ist seit 2020 für Erwachsene und seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche Kassenleistung. Voraussetzung ist zusätzlich eine Kassenzulassung der behandelnden Person.
Quellen
- 1.Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604), in Kraft seit 1. September 2020 — Approbation, fünfjähriges Studium, Übergangsvorschriften.
- 2.Strafgesetzbuch § 132a — Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
- 3.Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen. FAQ Titelschutz — wie die Bezeichnung „Psychologe“ rechtlich geschützt ist.
- 4.Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 — Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
- 5.Sozialgesetzbuch V § 28 Absatz 3 — wer psychotherapeutische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen darf.
- 6.Arzneimittelgesetz § 48 — Verschreibungspflicht.
- 7.Bundesärztekammer. (Muster-)Weiterbildungsordnung — Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Mindestweiterbildungszeit 60 Monate.
- 8.Gemeinsamer Bundesausschuss, Beschluss vom 22. November 2019 — Aufnahme der Systemischen Therapie für Erwachsene in die Psychotherapie-Richtlinie.
- 9.Gemeinsamer Bundesausschuss, Beschluss vom 18. Januar 2024 — Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche.
- 10.Health and Care Professions Council. Understanding the regulation of psychologists — zum Vergleich: geschützte Titel im Vereinigten Königreich.
- 11.Association of State and Provincial Psychology Boards (2026). Prescriptive authority for psychologists — aktuelle Liste der US-Jurisdiktionen mit Verschreibungsrecht.